• Begleitung und Organisation im häuslichen Alltag und bei sozialen Aktivitäten
  • Begleitung und Neuorientierung bei Verlust des Partners und des Haustieres
  • Unterstützung selbständiger Senioren in ihrem unternehmerischen Alltag

Für jeden Menschen kann es Situationen im Leben geben, in denen man Unterstützung, für die Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens in den eigenen vier Wänden, benötigt.

Z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer privaten Ausnahmesituation oder, weil man sich mit dem Älter werden, einfach Unterstützung bei den täglichen Dingen des Lebens wünscht.

Aber auch Unternehmer möchten oftmals eine private Assistenz an ihrer Seite haben, damit sie auch weiterhin ihrer unternehmerischen Tätigkeit, nachgehen können.

Als private Assistentin für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf, bin ich ihre Beraterin, Begleiterin und Gesprächspartnerin.

Ich organisiere, strukturiere, informiere und unterstütze sie, bei allem, was ihnen wichtig ist.

Ob das Planen ihres Geburtstages oder das Umsetzen individueller Wünsche.

Neue Herausforderungen nehme ich gerne an.

Ich bin ihr verlängerter Arm und ihre rechte Hand.

Ein wertschätzender, respektvoller und vertrauensvoller Umgang miteinander, ist die Basis unserer Zusammenarbeit.

Eine besondere Herzensangelegenheit ist mir, dass ich sie auch in Zeiten des Trauerns, nach dem Tod eines geliebten Menschen oder Tieres, begleite.

Wenn sie das Gefühl haben, dass ich genau die richtige Assistentin für sie sein könnte, rufen sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail.

Von Herzen

Helga Gieschen

Hinweis

In Schleswig-Holstein kann bereits ab Pflegegrad 1 die Leistung einer zugelassenen Senioren-Assistentin über die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den §§ 45a und 45b SGB XI abgerechnet werden. Jährlich stehen ihnen für diese Leistungen zusätzlich 1500 EUR zu.

Weiterhin können sie in diesen Ländern ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Leistungen, die Ihnen nach dem Pflegestärkungsgesetz als sog. Sachleistungen zustehen, in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen und darüber abrechnen. Selbst nach der niedrigsten Stufe des § 36 SGB XI können so jährlich bis zu 3307,20 EUR zustande kommen.

Sprechen sie mich an.